Hallo, alle zusammen...
@ Cherie...
du brauchst auf alle Fälle eine Attest vom Krankenhaus.
Hier muss vermerkt sein,
wann du mit deiner Tochter im KH eingetroffen bist...es muss drin stehen
wann der Biss erfolgt ist ( ungefähr) ...
ob der behandelnde Arzt die Wunden als Bisswunden festgestellt hat
( also diagnostiziert ) hat...was er gemacht hat...
dieser Bericht geht, im übrigen, auch von der Klinik an die Krankenkasse weil die Krankenkasse die Kosten, wenigstens zunächst mal , bezahlen muss... !
Die Krankenkasse hat natürlich das Recht ihre Kosten, die ja nicht entstanden wären, wenn der Hund nicht gebissen hätte... ob sie diese nicht von der Hundehaftpflichtversicherung zurückerhalten kann...wenn denn eine Hundehaftpflichtversicherung für diesen bissigen Hund besteht...
( Wenn nun jemand, z. Beispiel, durch einen Biss verletzt wurde, dann holt sich die Krankenkasse das Geld von der Versicherung des Hundehalters ( Hundehaftpflichtversicherung) ... )
Das kann sie aber nur tun, wenn der Hundehaftpflichtversicherer ( also das Versicherungsunternehmen) rechtzeitig über den Schaden, hier Biss, informiert wurde und zwar vom Hundehaftpflichtversicherungsnehmer, das ist
in deinem Fall deine Freundin...hier gibt es zeitliche Fristen einzuhalten.
Darauf habe ich weiter oben bereits hingewiesen...
Hier bin ich gespannt, ob ein Fachmann da noch etwas machen kann...
So, nun zum Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld...
Also, ich bin natürlich kein Anwalt... und es hat sich auch in den juristischen Dingen sehr viel verändert...dies kann nur ein guter, Betonung auf GUTER, Anwalt dir beantworten...
Der Unterschied von Schadensersatz und Schmerzengeld liegt darin...
Schadensersatz:
Hier ist gemeint, was dir/ euch in diesem Zusmmanhang mit dem Biss für ein Schaden entstanden ist.
Wie z. B. : Fahrt mit dem Taxi zum KH, weil ihr alle so aufgeregt wart, um selber zu fahren... oder weil dein Auto geastreikt hat...oder klein Benzin drin war, oder es gab für dich zu dieser Zeit kein Auto, weil Mann arbeiten war usw. ...
2.) Jegliche Fahrt zum KH wegen Nachversorgung inklusive Medikamente usw.
3.) Käme noch als Schaden in Frage, wenn du dadurch, dass du mit deiner Tochter die Nachversorgung durchführen musstest, und du aber gleichzeitig irgendwo hättest andere wichtige Termine dadurch absagen musstest, die dir eventuell sogar Geld eingebracht hätten und du diese aber nicht mehr ausführen konntest usw... und so fort...
Also echter Schaden, sozusagen...
Schmerzensgeld... hier würde ich dir raten deinen Rechtsanwalt gründlich zu löchern...
denn du weißt noch nicht, wie der Zeh wieder wird...
Derartige Körperschäden können Spätfolgen zeigen... wie wächst der Zeh wieder an... wenn sie sportlich ist > kann sie den Zeh später wieder richtig nutzen ( in seiner Funktion als Zeh)... wird er steif bleiben... und so weiter und so fort... Wetterfühligkeit...
Viele Überlegungen... Sie ist ja noch so jung...