Das sorgt im Moment ja für Verunsicherung, ist aber halb so schlimm.
Pferdetransport und Tierschutztransport-Verordnung
Die vielfältigen Veröffentlichungen zur deutschen Tierschutztransport-Verordnung und der verschärfenden EU-Richtlinie, insbesondere mit Blick auf die notwendigen Befähigungsnachweise, haben große Verwirrung geschaffen. Selbst die zuständigen Behörden sehen sich oft außerstande, klare Auskünfte zu erteilen.
Für alle Transporte, ob privat oder gewerblich, ob nah oder fern, ob kurz oder lang, gelten die unmittelbar dem Tierschutz dienenden Gebote und Verbote. Dazu gehört, dass jeder, der Tiere transportiert, Sachkenntnis haben muss. Die Sachkunde-Bescheinigung darüber (Befähigungsnachweis) benötigt jedoch nur der gewerbliche Transporteur.
Gewerblicher Transport
Jedoch ist es damit noch lange nicht getan. Für den gewerblichen Transport sind eine ganze Reihe weiterer Voraussetzungen zu erfüllen, die jedoch nicht für den privaten Transport von Zucht-, Turnier- oder Rennpferden gelten, da man mit denen keinen Gewinn anstrebt, selbst wenn man eine einzelne Leistungsprüfung gewinnen möchte. Schließlich sind solche Pferdehaltungsbetriebe steuerlich auch in der Regel als "Liebhaberei" ohne Gewinnerzielungsabsicht eingestuft.
Ein Trainings-, Turnier- oder Pensionsstall jedoch, der die Pferde seiner Kunden und Einsteller transportiert, betreibt gewerblichen Transport. Selbst wenn der Transport nicht unmittelbar bezahlt wird, strebt er durch diese Dienstleistung eine bessere Kundenbindung an.
Der Pferdebesitzer, der einen solchen Betrieb mit dem Transport seiner Pferde beauftragt, ohne zu prüfen, ob der die entsprechende Zulassung hat, macht sich ebenso strafbar, wie der illegale Transporteur. Auch wenn es nicht ganz so schlimm kommt: es wird teuer!
Auch der Landwirt, der seine Tiere zum Schlachthof oder Viehmarkt fährt, betreibt gewerblichen Transport, denn sein "Gewerbe" ist es ja, Tiere zu produzieren. Fährt der Landwirt jedoch das Turnierpferd seiner Tochter, ist das privat.
Das bedeutet, private Halter und Züchter -auch gewerbliche Züchter, dürfen ihre Pferde zu Veranstaltungen und Shows fahren, ohne den Befähigungsnachweis haben zu müssen. Nur wenn man ein verkauftes Pferd zu einem Käufer fährt, oder Pferde zu einem Pferdemarkt fährt, in der Absicht sie dort zu verkaufen, ist der Nachweis erforderlich.
Quelle: http://www.nam.de/tiersch.htm