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#1

Urteil zu unberechtigter Fütterung

in Rechtliches 04.09.2008 11:15
von halischen | 6.593 Beiträge | 6593 Punkte

Die Entscheidung:
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 17.01.2008 einen Stallbesucher zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, weil dieser Pferde gefüttert hatte und die Pferde daraufhin eine Kolik erlitten. Eine trächtige Stute starb sogar in Folge der Kolik.

Der Pferdehalter forderte Schadenersatz für die verendete Stute, ihr Fohlen, die Entsorgungskosten der verendeten Stute sowie der Behandlungskosten für die drei Pferde. In der ersten Instanz wurde die Klage des Pferdehalters abgewiesen. Das Landgericht Karlsruhe war der Ansicht, dass dem Stallbesucher kein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden könne. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hingegen verurteilte den Stallbesucher zur Zahlung von Schadenersatz.

Es begründete seine Entscheidung damit, dass der Stallbesucher die Pferde mit zwei Handvoll nicht abgelagertem Heu fütterte, obwohl dieser keine nähere Erfahrung hatte mit Pferden und auch keine Kenntnisse hatte über die Nahrungsverträglichkeiten der Pferde. Damit habe der Stallbesucher fahrlässig gehandelt. Zwar gehöre es nicht zum Allgemeinwissen, dass das Füttern der Pferde mit frischem Heu gefährlich sei, doch sei es dem Stallbesucher ohne weiteres möglich gewesen, von einer Fütterung der Pferde ganz abzusehen. Die Fütterung des nassen Heus sei auch für die Koliken der drei Pferde ursächlich gewesen; dies ergab ein Sachverständigengutachten.

Anmerkung:
In solchen Fällen kommt grundsätzlich ein Mitverschulden des Stallbetreibers in Betracht, welches sich dahingehend auswirken kann, dass der Schadenersatzanspruch gemindert wird. Im vorliegenden Fall wurde jedoch kein Mitverschulden des Stallbetreibers angenommen, da der Stallbesucher hier die Beweispflicht gehabt hätte für das Fehlen von Verbotsschildern und er hierzu nichts vorgetragen hatte.

TIPP:
Es ist daher sinnvoll, Verbotsschilder anzubringen, auf denen ausdrücklich „Füttern verboten“ steht, ggfs. mit einem Hinweis auf die Kolikgefahr. Dies ist schon allein deswegen sinnvoll, weil es immer wieder Stallbesucher gibt, die Pferde füttern, obwohl sie keine Kenntnisse über die Nahrungsverträglichkeiten des jeweiligen Pferdes haben.

Kontakt:
Rechtsanwältin Nadine Jablonski
Tel.: 07633 / 9 33 33 90
Fax: 07633 / 933 33 99
Email: ra.jablonski@prill-fidler.de
http://www.prill-fidler.de

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#2

RE: Urteil zu unberechtigter Fütterung

in Rechtliches 04.09.2008 20:20
von halischen1 | 7.728 Beiträge | 7728 Punkte

Uns würde der Gedanke sicher nicht kommen, aber es gibt viele Menschen die darüber nicht nachdenken. Wenn ich mich jetzt nicht täusche haben wir einen Artikel an der Pinnwand im Stall der auch darauf hinweist. Ich finde es gut das es an der Wand hängt. Aber Schilder sind sicher auch nicht verkehrt.

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#3

RE: Urteil zu unberechtigter Fütterung

in Rechtliches 05.09.2008 09:05
von halischen | 6.593 Beiträge | 6593 Punkte

Wir haben auch Schilder an der Weide. Die ist nur am Tor zugänglich (sonst sind überall Gräben) und ich habe immer Angst, das Spaziergänger mal irgendwas füttern, besonders bei den Fohlen jetzt!

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#4

RE: Urteil zu unberechtigter Fütterung

in Rechtliches 05.09.2008 15:38
von halischen1 | 7.728 Beiträge | 7728 Punkte

Ja, die Fohlen sind ja eh immer beliebter weil sie sooooo niedlich sind. Und wenn dann auch noch ältere Menschen den Weg kreuzen.... Die denken sich ja eh nie was dabei.

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#5

RE: Urteil zu unberechtigter Fütterung

in Rechtliches 06.09.2008 15:41
von halischen | 6.593 Beiträge | 6593 Punkte

Ich habe festgestellt, dass doch viele Leute erst mal fragen, bevor sie was an Leckerlies oder so füttern, das haben wir jedenfalls schon so oft erlebt. Und wenn wir dann bitten, es doch lieber zu lassen weil...., dann haben sie auch Verständnis dafür.
Das Problem mit dem nicht Nachdenken oder die Schilder nicht lesen, gibt es eher bei Kindern!

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