Zitat von crinblanc
Zum Vertrag: In der Pferdebörse sind immer wieder Formverträge, die auch rechtlich auf einem neuen Stand sind.
Man kann (in Absprache mit der anderen Partei) einzelne Passagen streichen oder etwas hinzufügen.
Für kleine Privateinsteller mag das reichen. Professionelle Stallvermieter sind vermutlich gut beraten, ihren Einstellvertrag von Zeit zu Zeit von einem auf Pferderecht spezialisierten Anwalt überpfüfen zu lassen.
Tritt jatzt aber der GAU ein, hilft oft der allerbeste Vertrag nur theoretisch.
Erstens kann man die "unbezahlten" Pferde nich einfach an den Gartenzaun des Besis binden, zweitens laufen u.U. noch TA-Kosten ein (einen Koliker in der Box liegenzulassen wäre rein rechtlich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz), die meist im voraus beglichen werden müssen, weil die TÄ ihre Pappenheimer ja auch kennen (und die Besis sind dann grundsätzlich ja nicht mehr erreichbar), und drittens kann man sogar mit wasserdichtem Vertrag nur da etwas holen, wo halt noch was zu holen ist.
Meist haben diese Leute auch anderswo noch Schulden, sprich, selbst im Fall einer Privatinsolvenz wird man allerhöchstens auf einen Bruchteil der ausstehenden Summe kommen.
Man hat zwar 30 (?) Jahre einen "Titel", aber der wird in den meisten Fällen nicht viel bringen, und ganz sicher den Ärger und die Nerven nicht aufwiegen...
Lg, crinblanc
.....die Formularverträge sollten nicht verändert werden......bzw. nicht in den Grundbestandteilen......oft ist das vereinbarte rechtlich nicht haltbar......
und oft sind es die "großen" ställe, die die schlechtesten Verträge bzw. gar keinen haben......eigentlich traurig..aber es ist so (jedenfalls im berliner raum)
und klar kann man ein pferd nicht einfach an einen zaun binden.........
bei den tierarztangelegenheiten sieht es etwas anders aus crinblanc........das ist nicht nur ein verstoß gegen das tierschutzgesetz, das wäre harmlos (bezogen auf die rechtsfolge)........als stallbetreiber hast du die obhut für das pferd übernommen und kannst daraus haftbar gemacht werden(ganz vereinfacht erklärt).....
es sieht im ersten moment vielleicht übertrieben aus, aber ich kann jedem stallbetreiber nur raten den säumigen einsteller sofort zu mahnen und unter verzug zu setzen und sollte keine reaktion kommen sofort einen titel zu beantragen. je früher ein titel vorhanden ist, desto weiter oben landet man auch auf der insolvenzliste udn desto größer sind die chancen mehr geld zu erhalten..........bei privatinsolvenzen sieht das ein wenig anders aus. während der 6 jahre wohlverhaltens muss aus dem einkommen/eigentum versucht werden die schulden zu bezahlen..........wenn der schuldner das versucht wird er durch das gericht nach ablauf der 6 jahre von den schulden befreit.....schuldbefreiung gilt nicht für schulden, aus Forderungen, die auf vorsätzlichen unerlaubten Handlungen basieren........z.b. das einstellen eines pferdes während der insolvenz.........
lg
isi