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Fragen und Antworten zur LPO

in » Pferdesport aktuell 06.12.2007 12:59
von Ute

Fragen und Antworten zur LPO

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ergebnisermittlung, Erfolgen und Platzierungen.

Inhalt:

* Teilnahmeberechtigung
* Ausrüstung
* Nennungen und Erfolge
* Starts/Platzierung
* Allgemeines

Teilnahmeberechtigung

Dürfen Erwachsene mit Ponys an PLS teilnehmen?

Erwachsene dürfen Ponys im Turniersport reiten, sofern die Ausschreibung in den jeweiligen Prüfungen Ponys zulässt bzw. nicht ausdrücklich ausschließt. Selbstverständlich muss der Reiter bzgl. des Alters durch die Ausschreibung zugelassen sein. Grundsätzlich sollte ein Pony mit einem von Größe und Gewicht passenden Reiter keine schlechteren Chancen haben als ein vergleichbarer Starter auf einem Pferd. Beispielsweise dürfen bei den Bundeschampionaten im Rahmen der Prüfungen für 3- und 4- jährige Ponys nur Erwachsene teilnehmen, die mit Reitjacke, -hose und -stiefeln max. 62 kg wiegen.

Sind K-Ponies in Fahrprüfungen der Klasse A zugelassen?

Es existiert z. Zt. keinen Passus in der LPO, der K-Ponys von Fahrprüfungen ausschließt.
Vgl. folgenden LPO-Paragraphen zu Geländefahrten, Gelände- und Streckenfahrten:
§ 750 Ausschreibungen

Zulässig sind:
In Kat. B:
Geländefahrten für Ein-, Zwei-, Vier- oder Mehrspänner Kl. A für 5-jährige und ältere Pferde oder Ponys.
Geländefahrten sowie Gelände- und Streckenfahrten für Ein-, Zwei-, Vier- oder Mehrspänner Kl. M für 5-jährige und ältere Pferde oder Ponys.
In Kat. A:
Geländefahrten sowie Gelände- und Streckenfahrten für Ein-, Zwei-, Vier- oder Mehrspänner Kl. S für 5-jährige und ältere Pferde oder Ponys.
Allerdings kann ein Veranstalter einen solchen Passus in seine Ausschreibung aufnehmen.

Ausrüstung

Ist die Verwendung eines Scherriemens erlaubt?

Die Verwendung eines Scherriemens bei Kandare und Pelham ist (auch in Kat.B) erlaubt. Nachzuschlagen in Richtlinien für Reiten und Fahren Band 1 analog Kandare und LPO 2004 § 70.

Sind Schweiftoupets auf PLS zulässig?

Dieser Sachverhalt ist zwar (noch) nicht ausdrücklich in der LPO geregelt, das Schweiftoupet ist jedoch in nationalen Prüfungen zulässig, wenn es aus natürlichen Materialien (außer den erforderlichen Befestigungsteilen wie Gummibänder etc. und ohne beschwerende Teile o.ä.) besteht. Zu Identifikationszwecken (z.B. Verfassungsprüfungen und Pferdekontrollen) ist das Pferd ohne jegliche Veränderungen vorzustellen.

Ist eine Thiedemann-Springkombination zulässig?

Nein, in Springprüfungen ist als Hilfszügel nur das gleitende Ringmartingal erlaubt.

Welche Gebisse sind in der Kat. C und B erlaubt?

In Prüfungen der Kat. C und B sind ausschließlich Gebisse und Trensen erlaubt, die in der LPO 2004 ausdrücklich genannt und abgebildet sind; d.h. bzgl. Form und Beschreibung mit der Abbildung übereinstimmen und die jeweilige Mindestdicke aufweisen. Diese Abbildungen sind im § 70 B (S. 68 ff.) der LPO 2004 zu finden. Das Material ist grundsätzlich beliebig, darf jedoch nicht gesundheitsschädigend auf das Pferd wirken. Nicht beliebig ist es, falls im § 70 eine genaue Materialdefinition aufgeführt wird.

Dürfen Damensättel, spanische Sättel, etc. auf "herkömmlichen" PLS benutzt werden?

Der § 70 A definiert die Sattelform als "englisch", somit werden Damensättel ausgeschlossen und sind nicht zulässig. Die Definition eines "englischen" Sattels ist folgende:
Pritschensattel, englische Sattelform: mit durchgehendem, nach unten gebogenem Sattelbaum, geringem Gewicht und niedriger Höhe, so dass ein enger Kontakt des Reiters mit dem Pferderücken möglich ist. Die Sitzfläche setzt den Reiter in den tiefsten Punkt, muss aber genügend Raum für den ausbalancierten und unabhängigen Sitz des Reiters zulassen und den Sitz des Reiters nicht fixieren durch einen hochgezogenen und breiten Vorder- und Hinterzwiesel (z.B. Iberische Sattelform, Western- oder Trachtensättel.) Die Auflagefläche durch die Sattelkissen ist so knapp bemessen, dass präzise Gewichtshilfen wirken können. Einschließlich Steigbügeln/Steigbügelriemen (frei von der Sturzfeder herabhängend) und ggf. Vorgurt.
D.h. alle von diesen Kriterien abweichenden Sättel sind in Kat. C, B, A nicht zugelassen. Eine Ausnahme bilden hier Breitensportliche WB gem. Abschnitt B I. 1. LPO.

Dürfen Pferde mit Hufschuhen auf PLS an den Start gebracht werden?

Gem. den §§ 70 und 71 LPO ist der Einsatz eines Pferdes mit Hufschuhen erlaubt. Dies jedoch nur in Prüfungen, in denen auch Sprungglocken benutzt werden dürfen. In allen anderen Prüfungen sind sie ohne entsprechende Dispens/Sondergenehmigung nicht zulässig.

Wo hat der Fahrer auf dem Bock zu sitzen? Rechts, links oder in der Mitte?

Es gibt grundsätzlich keine Vorschrift, an welcher Stelle des Bocks der Fahrer zu sitzen hat.

Sind Schutzwesten in der Kat. C erlaubt?

Schutzwesten sind auch in Wettbewerben der Kat. C zulässig. Dies wird im § 68 LPO geregelt, da der Sicherheit dienende Ausrüstungsgegenstände.

Nennungen und Erfolge

In welchem Zeitraum werden die Turniererfolge von Pferd und Reiter angerechnet?

Gem. § 62 LPO 2004 gelten als Anrechnungszeitraum die Erfolge ab dem 01. Oktober des vorvorletzten Jahres und Erfolge bis zum 30. September des letzten Jahres.

Achtung: In einigen LK-Bereichen (z.B. Westfalen) gilt die Erfolgsanrechnung bis zum Nennungsschluss. Hier müssen die Besonderen Bestimmungen der einzelnen Landeskommissionen zur Rate gezogen werden. Wenn dies so ist, gelten bezüglich in der Ausschreibung angegebener Handicap-Erfolge alle Siege und Platzierungen der zwei zurückliegenden Saisons zzgl. der aktuellen Erfolge bis Nennungsschluss.

Für gem. Ausschreibung verlangte Mindesterfolge gilt grundsätzlich der Nennungsschluss der betreffenden PS/PLS.

Für die Ranglistenpunkte wird nur die vergangene Saison zugrunde gelegt, die Leistungsklassen werden über den gesamten o.g. Erfolgsanrechnungszeitraum berechnet.

Wann wird Nenngeld zurück erstattet?

Diese Frage ist im 26.2.2 LPO ausdrücklich geregelt:
§ 26 Nenngeld, Startgeld, Einsatz, Stallgeld

2. Das Nenngeld bzw. der Einsatz ist bei Nennungsschluss fällig; Rückerstattung der Teilnehmergebühren sowie ggf. des Stallgeldes erfolgt:
2.1 bei Zurückziehen der Nennung bis Nennungsschluss
2.2 wenn der Teilnehmer aufgrund der Verlängerung einer PS/PLS gemäß § 43.2 oder aufgrund der Änderung der vorläufigen Zeiteinteilung (§ 23.1.10) in einem/r oder mehreren WB/LP nicht starten kann, sofern er dies innerhalb von 10 Tagen nach PS-/PLS-Ende geltend gemacht hat. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Rückforderungsschreibens (Datum des Poststempels). Sind (für max. vier WB/LP je PLS) Ausweichtage in der Ausschreibung aufgeführt, so gilt dies als Bestandteil der vorläufigen Zeiteinteilung.
2.3 wenn ein/e oder mehrere WB/LP aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden.
...

Damit muss der Veranstalter das Geld zurückzahlen, wenn er einen Nichtstart, z.B. durch Verlegung der Prüfung auf einen anderen Tag entgegen der vorläufigen Zeiteinteilung bzw. der Ausschreibung (Ausnahme: einzelne Prüfungen sind ausdrücklich mit Nummer und Ausweichtag in der Ausschreibung ausgewiesen) verschuldet hat.

Außerdem muss beim Zurückweisen einer Nennung durch den Veranstalter oder die FN das Nenngeld abzüglich der entstandenen Kosten (Porto, Bearbeitungsgebühren, etc. bis max. 5 Euro) zurückerstattet werden. Der Veranstalter muss jedoch nicht zahlen, wenn der Teilnehmer nach Nennschluss ein ärztliches oder tierärztliches Attest vorlegt.

Starts / Platzierung

Darf ich ein Pferd an einem Wochenende auf verschiedenen Turnieren reiten?

Ja, die LPO sieht diese Möglichkeit vor, schließt aber einen Doppelstart an einem Tag auf verschiedenen PLS aus. Auch ist es erlaubt auf einem Turnier Prüfungen der Klasse A und L zureiten, am nächsten Tag, auf einem anderen Turnier in der Klasse M oder höher zu starten. Die Regelung des § 64 LPO gilt nur für eine PLS.

Wie viele Starter müssen/dürfen in einer Prüfung platziert werden?

Gem. § 38.2 LPO (Leistungs-Prüfungs-Ordnung) ist je Prüfung/Abteilung grundsätzlich ¼ der Teilnehmer zu platzieren (mindestens müssen vier Teilnehmer platziert werden!).
Darüber hinaus bleibt es dem Veranstalter gemeinsam mit der Richtergruppe überlassen, weitere Teilnehmer zu platzieren (mit Schleife und Geldpreis). Es werden jedoch generell nur für bis zu maximal 1/3 der Teilnehmer die Erfolge bei der FN registriert (Ausnahme: Final- und Siegerprüfungen gem. § 24.1.5 LPO).

Wie ist die Startfolge bei Start mehrerer Pferde?

Die alphabetische Startfolge muss auch beim Start mehrerer Pferde in derselben Prüfung eingehalten werden. Ein Tausch der Startfolge ist regelwidrig. Dies soll einer Gewährung der Chancengleichheit dienen. Ausnahme: Basis- und Aufbauprüfungen, hier darf der Teilnehmer die Reihenfolge der Pferde selbst bestimmen

Allgemeines

Was ist zu tun wenn der Kommandogeber sich verliest oder sich der Tetenreiter verreitet?

Ist eine (Abteilungs-)Aufgabe nach Kommando ausgeschrieben, so muss auch nach Kommando geritten werden. D.h. es muss geritten werden, was vorgelesen wird, auch dann, wenn sich der Tetenreiter verreitet.

Wie sollte der Ponyausgleich in Dressur und/oder Springen praktiziert werden?

Die LPO sieht die Möglichkeit vor, dass Veranstalter und Richter den sog. Ponyausgleich durchführen können. Es handelt sich dabei um eine Kann-Vorschrift. In Dressuren, die zu mehreren geritten werden, sollten Ponys am Anfang oder am Ende der Prüfung starten. Möchte nun ein Teilnehmer mehrere Ponys in einer Prüfung starten, so ist auch hier der Mindestabstand gem. LPO §48 einzuhalten. Bei mehreren Pferden und einer geringen Anzahl von teilnehmender Ponys empfiehlt die FN folgende Handhabung:

Ist der Start aller Ponys im "Ponyblock" nicht möglich, so darf sich der Reiter aussuchen, welches er im "Ponyblock" am Anfang oder Ende der Prüfung reitet, das andere ist dann zwischen den Pferden zu starten.

In Springen, in denen der Ponyausgleich praktiziert wird, wird dieser dann nur für ein Pony beansprucht.

Quelle : FN

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